
Online Vortrag „Unterstützungsstrukturen und Sozialleistungen für Kinder mit lebensverkürzender Erkrankung“
F4-HT-A-022025

F4-HT-A-022025
Inhalte:
Ihr Kind gilt bei der einen Stelle als chronisch krank, bei der nächsten als behindert, bei der dritten als pflegebedürftig und bei der darauffolgenden als lebensverkürzend erkrankt? Das Labeling, mit dem die Kinder versehen werden, folgt den sektoralen Grenzen des Deutschen Sozialsicherungssystems und bestimmt den Zugang zu den jeweiligen sozialrechtlichen Unterstützungsleistungen.
Insbesondere zu Beginn der Versorgung eines Kinde mit schwerer chronischer Erkrankung oder Behinderung muss ein individuell angepasstes Versorgungssetting etabliert werden. Aber auch später im Verlauf des Lebens mit einem Kind, das einen hohen gesundheitlichen Versorgungsbedarf mit sich bringt, ist es immer wieder notwendig das Versorgungssetting anzupassen.
Es gibt ein breit gefächertes Hilfesystem, aber jede Stelle ist nur für einen Teil der notwendigen Versorgung eines Kindes verantwortlich, denn die Arbeitsfelder sind zu komplex, als dass sie von einer Stelle alleine geleistet werden könnten. Auch die Beratung erfolgt nach den einzelnen Hilfesystemen getrennt (Medizin, Pflege, Eingliederungshilfe). Da ist es gut, wenn man sich als Elternteil mit den Grundlagen des Sozialsicherungssystems auskennt und weiß, mit welcher Frage man zu welcher Stelle gehen kann.
Termin:
Mittwoch, 19.02.2025 19:00 bis 21.00 UhrOrt:
Dieser Vortrag wird online angeboten.